|

|
Allgemeine Bedingungen
- Mindestalter:
20 Jahre
Führerausweis:
Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitze
eines gültigen Führerausweises sein.
Miete: Für die
Berechnung der Miete gilt der vom Vermieter herausgegebene Tarif. Soll die
Mietdauer nachträglich verlängert werden, ist der Vermieter rechtzeitig
davon in Kenntnis zu setzen. Bei verspäteter Rückgabe wird die
angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet. Der Mieter haftet weiter
für sämtliche Schäden und Ausfälle, die dem Vermieter aus der Verspätung
entstehen.
Wenn ein Boot aus unvorhersehebaren Umständen dem Mieter nicht rechtzeitig
oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden kann, lehnt der Vermieter jede
Haftung für allfällige dem Mieter daraus entstandene Schäden ab. Jegliche
gewerbsmässige Nutzung des Mietbootes wie auch die Erteilung von Fahrschule
ist untersagt.
Kaution:
Der Mieter hinterlegt bei Bestellung oder Miete des Bootes eine Kaution. Der
Kautionsbetrag beträgt mindestens die Höhe der Versicherungsselbstbehaltes.
Versicherung:
Das Boot ist Kaskoversichert. Der Mieter haftet mit
einem Selbstbehalt von SFR 500. Weiter haftet er auch für Schaden, die der
Versicherer ablehnt (z.B. Grobfahrlässigkeit, Trunkenheit, usw.).
Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Binnenschiffahrtgesetzes
einzuhalten.
Fahrer- und Insassenversicherung: SFR 5 Pro Tag.
Allgemeines:
Allfällige Pannen oder Störungen während der Mietzeit sind sofort dem
Vermieter zu melden (Telefon 084 444 222). Reparaturen sind nur mit dem
Einverständnis des Vermieters gestattet.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Fahrpraxis des Mieters bei einer
Probefahrt zu prüfen.
Der Mieter bestätigt, den Zustand des Bootes vor der Uebernahme geprüft zu
haben.
Geschäftszeit: 09.00 - 18.00.